Aromenverbot - Aktuelle Informationen

Aromenverbot 2023

In einer aktuellen Entwicklung hat der Bundestag eine erneute Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes verabschiedet, die eine weitreichende Auswirkung auf die Welt der Tabakerhitzer hat. Dieser Artikel beleuchtet die kürzlich beschlossenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf Verbraucher und Hersteller.

Neue Beschlüsse für Tabakerhitzer

Am 22. Juni 2023 hat die Mehrheit des Bundestages eine Gesetzesänderung verabschiedet, die das Tabakerzeugnisgesetz auf eine breitere Palette von Produkten ausdehnt. Insbesondere betrifft diese Änderung aromatisierte Tabakprodukte für Tabakerhitzer. Bislang waren Geschmacksrichtungen wie Menthol und Vanille bereits bei herkömmlichen Zigaretten und Drehtabak verboten. Nun werden diese Verbote auf Tabakerhitzer ausgeweitet. Zusätzlich zu Menthol und Vanille sind auch Beeren-Aromen, Schokolade und viele andere Geschmacksrichtungen betroffen. Darüber hinaus müssen Hersteller von Tabakerhitzer-Produkten ab sofort Text-Bild-Warnhinweise und Informationsbotschaften auf ihren Verpackungen anbringen, um die Verbraucher über die Risiken des Tabakkonsums zu informieren. Diese Maßnahmen setzen eine neue EU-Richtlinie in nationales Recht um.

Welche Produkte sind vom neuen Verbot betroffen?

Die neuen Regelungen gelten für sämtliche Produkte für Tabakerhitzer, die mit Aromen und Aromastoffen arbeiten. Dazu gehören Produkte wie HEETS mit Aroma (für IQOS), TEREA mit Aroma (für IQOS Iluma), Neo Sticks mit Aroma (für Glo) und viele weitere. Diese Produkte werden nach dem 23. Oktober 2023 in der gesamten EU nicht mehr verkauft werden dürfen.

Auswirkungen auf die Nutzer von Tabakerhitzern

Für Nutzer von Tabakerhitzern bedeutet das neue Verbot, dass aromatisierte Tabaksticks ab dem 23. Oktober 2023 innerhalb der EU nicht mehr erhältlich sein werden. Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Hersteller auf diese Einschränkung reagieren werden. Es ist anzunehmen, dass sie versuchen werden, neue und ähnliche Produkte auf den Markt zu bringen, die nicht unter das EU-Verbot fallen.

Eine gute Nachricht für diejenigen, die aromatisierte Tabakprodukte lieben, ist, dass bis zur Inkraftsetzung der neuen Richtlinie am 23. Oktober 2023 diese Produkte weiterhin verfügbar sein werden. Bei House of Vape kannst du weiterhin Ihre beliebten Aromen genießen. Und sollten die Hersteller neue Produkte einführen, versprechen wir dir, sie ebenfalls in ihrem Sortiment anzubieten.

Aromen für E-Zigaretten sind nicht betroffen!

Es ist wichtig zu betonen, dass dieses neue Verbot ausschließlich Tabakerzeugnisse für Tabakerhitzer betrifft. Aromen für E-Zigaretten sind von diesen Regelungen nicht betroffen und können weiterhin legal erworben und genutzt werden. Hier existiert aktuell zwar eine große politische Motivation, es ist allerdings noch nichts beschlossen. Fakt ist, dass ein Aromenverbot bei E-Zigaretten kontraproduktiv sein wird, Raucher von der deutlich vorteilhafteren Alternative von E-Zigaretten abschrecken und der Schwarzmarkt explodieren wird. Eine Strategie zur Raucherdezimierung und Harm Reduction sieht definitiv anders aus!

Das Wichtigste zum neuen Aromenverbot in Kürze:

Das Aromenverbot für Tabakerzeugnisse in Tabakerhitzern ab dem 23. Oktober 2023 markiert eine bedeutende Veränderung in der Welt des Tabakkonsums in der EU. Während einige Verbraucher diese Maßnahme begrüßen mögen, werden andere möglicherweise nach Alternativen suchen. Die Hersteller werden zweifellos bestrebt sein, den Wünschen der Verbraucher gerecht zu werden und neue Produkte zu entwickeln, die den Anforderungen der neuen Gesetzgebung entsprechen. In der Zwischenzeit hast du die Möglichkeit, deine bevorzugten aromatisierten Tabakprodukte zu genießen, solange sie noch verfügbar sind.

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